Auch bei Inzidenz über 100 06.04.2021, 12:27 Uhr

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen öffnen

In einem Normenkontrollverfahren setzte sich das Unternehmen Schuh Mücke vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch: Schuhgeschäfte zählen damit zu den „sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ und dürfen trotz Lockdown öffnen.
Schuh Mücke hat erreicht, dass Schuhhändler in Bayern ihre Geschäfte öffnen können.
(Quelle: Schuh Mücke)
Im Februar hatte das Unternehmen Schuh Mücke, ein Tochterunternehmen der ANWR Group, eine Normenkontrollklage eingereicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat nun in seinem Beschluss am 31. März festgestellt, dass Schuhgeschäfte als „sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte“ im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmittelverordnung anzusehen sind. Begründet hat der VGH sein Urteil damit, dass die Versorgung mit passenden Schuhen einem Grundbedürfnis diene und nicht nur Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher beruflicher Tätigkeiten, sondern im Regelfall auch für die Gesunderhaltung durch Bewegung im Freien notwendig sei. Letzteres betreffe insbesondere auch Kinder und Jugendliche, deren Wachstum noch nicht abgeschlossen ist und bei denen sich demzufolge ein entsprechender Bedarf sehr kurzfristig und dringend stellen kann. Der VGH spricht damit dem Schuhhandel eine ähnlich wichtige Bedeutung für gesundheitsbezogene Bedürfnisse zu wie Sanitätshäusern, Drogerien oder Optikern.
Mit der Entscheidung des VGH können Schuhgeschäfte in Bayern ab sofort unabhängig von Inzidenzwerten öffnen. Sie unterliegen allerdings den gleichen Schutz- und Hygienemaßnahmen, die beispielsweise auch für den Lebensmittelhandel gelten. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. „Ein wegweisendes Urteil und ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit für die vielen, durch die über sechs Monate andauernde Zwangsschließung gebeutelten Schuhhändler”, erklärte Frank Schuffelen, Vorstandssprecher der ANWR Group eG.
Mit der Normenkontrollklage hat Schuh Mücke einen Erfolg für den gesamten Schuhhandel erzielt. Das Unternehmen führt selbst zwölf Filialen und fünf Outlets, 15 dieser Geschäfte können nun ihre Schuhflächen öffnen, Bekleidung darf weiterhin nicht verkauft werden. Fritz Terbuyken, Warenvorstand des Mutterkonzerns ANWR Group, ist zuversichtlich, dass das Urteil des bayerischen VGH auch für die anderen Bundesländer Signalwirkung haben wird. Auswirkungen könnte der Beschluss beispielsweise auch auf den Sporthandel haben, der ja ebenfalls Schuhe anbietet. Matthias Grevener, der bei der ANWR Group für die Tochter Sport 2000 zuständige Vorstand, kündigt an, nach diesem Urteil umgehend die notwendigen Klageschritte zu prüfen, um auch den Sporthandel zügig öffnen zu dürfen. „Ein wegweisendes Urteil und ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit für die vielen, durch die über sechs Monate andauernde Zwangsschließung gebeutelten Schuhhändler”, so Frank Schuffelen, Vorstandssprecher der ANWR Group eG.



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