Platform-to-Business 14.07.2020, 14:20 Uhr

P2B-Verordnung tritt in Kraft: Auflagen für Amazon, Ebay und Co.

Die Platform-to-Business-Verordnung (P2B) ist am Sonntag in der gesamten EU verpflichtend geworden. Sie sorgt dafür, dass Online-Plattformen gegenüber ihren Unternehmenskunden transparenter werden und mehr Informationen preisgeben müssen.
(Quelle: shutterstock.com/lucadp)
Seit vergangenen Sonntag ist die Platform-to-Business-Verordnung (P2B) in ganz Europa in Kraft. Die Gesetzgebung ist verpflichtend und soll fairen Wettbewerb fördern. Konkret sorgt die Verordnung dafür, dass Online-Plattformen gegenüber ihren Unternehmenskunden, also gegenüber den Firmen, die beispielsweise Produkte auf großen Plattformen verkaufen, transparenter werden und mehr Informationen preisgeben müssen.
"Das ist gerade für kleinere und mittelgroße Geschäftskunden der Plattformen sehr wichtig, da sie sich oft in einer Abhängigkeit befinden und den Regeln der Plattformen ausgesetzt sind", erklärt BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich von Capgemini.

Grundlegende Kriterien der Sortierungen nennen

Plattformen müssen von nun an ihren Geschäftskunden offenlegen, nach welchen Kriterien bestimmte Produkte in Rankings beworben werden. Die Plattformen müssen im Zuge der Transparenzvorschriften zwar nicht ihre vollständigen Algorithmen preisgeben, aber die grundlegenden Kriterien der Sortierungen. Zudem muss ein Beschwerdemechanismus für die Unternehmen verpflichtend eingeführt werden.
"Die Verordnung schafft mehr Fairness im Markt und ist ein wichtiger Schritt hin zu einem 'level playing field'", ergänzt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr von IP Deutschland.

Digital Services Act

Für den Dezember wird darüber hinaus ein Gesetzespaket der EU-Kommission, der Digital Services Act (DSA), erwartet. Im Rahmen des DSA könnte auch eine neue Definition für "Marktmacht" entstehen, die bestimmte Plattformen zu mehr Gleichberechtigung und Herausgabe von Daten zwingt.
Thomas Duhr kommentiert: "Die Vorhaben auf EU-Ebene müssen Hand in Hand greifen. Bei allen anstehenden Vorschlägen zur weiteren Regulierung der Plattformökonomie muss analysiert werden, was wirklich noch notwendig ist und was nicht - denn es darf zu keiner Überregulierung kommen. Die gesetzlichen Vorgaben müssen kohärent wirken. Es ist durchaus erkennbar, dass wir derzeit große Asymmetrien in den digitalen Märkten verzeichnen, daher bedarf es weiterer Maßnahmen sowie auch weiter möglichen Überarbeitungen der P2B-Verordnung. Wir müssen hier aber alle Marktteilnehmer im Blick haben und eine gewinnbringende, einheitliche Lösung für den europäischen Markt finden."



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