Eilklage gewonnen und danach abgewiesen 24.04.2020, 10:50 Uhr

SportScheck verliert vor Gericht im 800-Quadratmeter-Fall

Signa hatte seine neue Perle in der Gruppe vorausgeschickt, um die Wettbewerbsverzerrung aufzulösen: SportScheck sollte das umstrittene 800-Quadratmeter-Limit sprengen, das aufgrund der Corona-Krise angeordnet wurde. Nach dem Sieg folgte die Niederlage.
SportScheck klagt in Hamburg gegen die 800-Quadratmeter-Regel.
(Quelle: SportScheck)
Zur Halbzeit sah es gut aus: Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte den Eilantrag SportSchecks druchgewunken. Die Klage gegen die Schließung seiner 4000 Quadratmeter großen Filiale an der Mönckebergstraße war zunächst erfolgreich. Läden mit größerer Fläche als die zunächst erlaubten 800 Quadratmeter durften in Hamburg öffnen. Somit wurde erstmals die bundesweite Regelung, dass nur Geschäfte mit maximal 800 Quadratmetern öffnen dürfen, erstmals gekippt. Die große Kritik vieler Händler und Verbände wurde damit erhört.
Allein bei Intersport konnten aufgrund des Limits nur 300 von über 1.000 Geschäften aufsperren. Der Infektionsschutz sei „in großflächigen Handelsgeschäften ebenso gut wie oder sogar besser als in kleineren Einrichtungen“ einzuhalten, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Die Gewerbefreiheit im Bund-Länder-Kompromiss sei unzulässig eingeschränkt worden, heißt es im Beschluss vom Mittwoch (Az. 3E1675/20). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wollte mit der 800-Quadratmeter-Regel den Ansturm auf die Einkaufsmeilen eindämmen. Es sei nicht ausreichend belegt, dass größere Läden zu mehr Gefahren führten, erklärte das Verwaltungsgericht Hamburg. Allein schon durch die nun genehmigten zusätzlichen Öffnungen von Läden in der Innenstadt werde es zu mehr Kontakten auf der Straße und in Verkehrsmitteln kommen. „Die befürchtete Infektionsgefahr, die von Menschen ausgeht, die sich im öffentlichen Raum bewegen und dort aufhalten, entsteht im gleichen Maß, wenn die Anziehungskraft von attraktiven und nah beieinanderliegenden ‚kleinen‘ Verkaufsstellen des Einzelhandels ausgeht, wie sie für die Hamburger Innenstadt ebenfalls prägend sind“, heißt es in der Entscheidung.
Die Hansestadt Hamburg hat allerdings durch den Senat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde bei der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, erhoben und beantragt, dass die umstrittene Regelung bis zur Entscheidung in Kraft bleibt. Die Oberverwaltungsrichter entschieden am Mittwoch in einer Zwischenverfügung, dass Sportscheck bis zur Klärung seine Hamburger Filiale auf der Einkaufsmeile Mönckebergstraße noch nicht wieder komplett öffnen darf.
Dr. Michael Otto hatte Sportscheck Anfang des Jahres an Rene Benkos Galeria Karstadt Kaufhof verkauft. Die unter einen Schutzschirm geflüchtete Signa-Tochter klagt in mehreren Ländern gegen die Corona-Verordnungen, die insbesondere ihre Warenhäuser treffen.
In Nordrhein-Westfalen hat sie ihren Eilantrag zurückgezogen, weil das Land größeren Läden mit über 800 Quadratmetern erlaubt hat, ihre Flächen zu verkleinern. In Baden-Württemberg hat ein Verwaltungsgericht ebenfalls entschieden, dass größere Läden ihre Fläche verkleinern dürfen. Diese Regelung gilt in Hamburg zwar seit Beginn der Lockerungen – jetzt steht sie jedoch auf Kippe. SportScheck darf übrigens seine Filiale bis zur endgültigen Klärung, die nächste Woche erwartet wird, sein Geschäft öffnen – auf 800 Quadratmetern.



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