Corona-Krise 06.04.2020, 08:54 Uhr

bevh macht sich für Click & Collect stark

Einzelhändler, die wegen der Corona-Pandemie geschlossen haben, können Waren aus ihrem Geschäft heraus liefern. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) setzt ich nun für die Genehmigung eines Abholservice ein.
(Quelle: Shutterstock / Dave Denby Photography)
Mit seiner neuesten Forderung hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) nicht den reinen Online-Handel im Blick, sondern Multichannel- und stationäre Händler. Denn was in anderen Ländern genehmigt ist, da herrscht bei deutschen Behörden Unsicherheit: Kann die Abholung von online bestellten Waren beim Händler erlaubt werden?
„Waren für Kunden, auch in Zeiten der Corona-Pandemie, gesundheitlich und hygienisch unbedenklich bereitzustellen, ist möglich. Neben Beispielen wie in Spanien, fördern auch deutsche Städte heute schon kreative, hygienisch einwandfreie, den Standards im Versandhandel entsprechende Ansätze, die bei der Eindämmung der Pandemie helfen", erklärt bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. „Die Läden sind voller Saison-Ware. Kontaktloses Click & Collect unterstützt zusätzlich die Versorgung, kann für eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sorgen und könnte dem stationären Handel eine dringend nötige Perspektive verschaffen.“
Konkret fordert der bevh, dass die Abholung von Ware durch den Kunden beim Händler in Form eines kontaktlosen Click & Collect als zulässige Verkaufsform im stationären Handel zu genehmigen ist, wenn die gebotenen Abstands—und Hygienevorschriften eingehalten werden. Außerdem könnte man unter „Gütern des täglichen Bedarfs“ auch Bekleidung, Schuhe, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände sowie Elektro- und Elektronikprodukte verstehen, sofern diese täglich genutzt werden oder einer Abnutzung unterliegen. Auch das spreche für eine Genehmigung des Verkaufs dieser Produkte via Click & Collect.
Der bevh sieht eine solche Möglichkeit eines weiteren Vertriebsweges für den stationären Handel als notwendig an,  die Händler vor einem massiven Wertverlust ihrer Ware zu schützen. Dieser würde sich einstellen, wenn zum Ende der Frühjahrs-Saison eine Vielzahl zuvor nicht verkaufter Produkte unter Zeitdruck vertrieben werden muss.
Lösungen für kontaktloses Click & Collect stehen bereits zur Verfügung. Bestellungen können nicht nur über einen Online-Shop, sondern auch via E-Mail oder Telefon aufgegeben werden. Etablierte Payment-Dienstleister stellen Infrastrukturen für kontaktloses oder online Bezahlen zur Verfügung – derzeit oftmals sogar ohne Kosten für die Händler. Auch für die gefahrlose Bereitstellung der Ware gibt es Lösungen, zum Beispiel über Verschlussboxen oder Übergabe-Bereiche auf vorhanden Parkflächen, die den gesundheitlichen Vorgaben entsprechen und von den Behörden geprüft werden können. Zudem helfen online vergebende Zeitfenster, um den derzeit unerwünschten Kontakt mit anderen Menschen sicher zu vermeiden. Laut bevh haben bereits einzelne Kommunen und Unternehmen entsprechende Konzepte für den stationären Handel umgesetzt.
„Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses Click & Collect kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung, angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung, solche Konzepte zu verbieten", so Christoph Wenk Fischer.



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