Belastung für kleine Händler 07.07.2022, 10:26 Uhr

HDE sieht Neuregelungen zu digitalen Diensten und Märkten kritisch

Das EU-Parlament hat mit den gerade verabschiedeten Verordnungen Digital Service Act und Digital Markets Act strengere Regeln für US-Internetkonzerne erlassen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet dadurch eine erhebliche Belastung für kleine Händler.
(Quelle: Shutterstock/Alisusha)
Um die Marktmacht von Tech-Riesen wie Amazon, Meta, Microcsoft oder Apple zu begrenzen, den Wettbewerb im europäischen Markt und vor allem auch die Verbraucher zu schützen, hat das Europaparlament am 5. Juli 2022 strengere Regelungen verabschiedet. Der Digital Service Act (DSA) nimmt insbesondere den Verbraucherschutz in den Blick. Es regelt beispielsweise die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler fungieren und Verbrauchern den Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Inhalten ermöglichen. Zudem müssen nun Plattformen in Zukunft die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungsalgorithmen offenlegen. Der Digital Markets Act (DMA) regelt dagegen den Wettbewerb und die Unternehmen.
Diese Neuverordnungen über digitale Dienste und über digitale Märkte sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) jedoch kritisch: „Der Kampf gegen digitale Monopole wird auf dem Rücken der kleinen und mittelständischen Händlerinnen und Händler in Deutschland ausgetragen“, kommentiert Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer, die Neuregelungen. Sie stellten hohe Anforderungen, die für kleinere Händler nicht einfach zu bewältigen sein werden, so Tromp weiter. Um die Entwicklung und die Digitalisierung von Unternehmen nicht zu verhindern, müssten noch offene Umsetzungsfragen rasch geklärt werden, so Tromp: „Es kommt jetzt darauf an, dass es eine einheitliche Umsetzung von DMA und DSA in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt. Geschieht dies nicht, würde der digitale EU-Binnenmarkt nicht funktionieren.“
Grundsätzlich begrüßt der HDE jedoch die Intention und die grundsätzliche Stoßrichtung von DSA und DMA. Wie bereits im Vorfeld vom Verband gefordert, ist im DSA kein generelles Verbot personalisierter Werbung vorgesehen. „Dass im DSA bestimmte Haftungsausschlüsse für Plattformen erhalten geblieben sind, ist ein Erfolg für alle Handelsunternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen und Online-Auftritten“, so Tromp.



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