Rechtsstreit beendet 21.06.2017, 13:26 Uhr

Adidas darf Kultsneaker weiter verkaufen

Puma hatte Adidas vorgeworfen, bei seinem Modell „Stan Smith Boost“ ein geschütztes Design kopiert zu haben. Doch am 19. Juni wurde der Rechtstreit zwischen den rivalisierenden Sportartikelherstellern am Landgericht Braunschweig beendet.
Heute Kultstatus: Die Tennisschuhe aus den 70er-Jahren wurden nach dem Wimbledon-Sieger Stan Smith benannt.
(Quelle: Shutterstock: 2p2play)
Puma darf seinem Erzrivalen Adidas den Verkauf des Retro-Sneakers „Stan Smith Boost“ nicht verbieten. Wie das Landgericht Braunschweig mitteilt, zog der Herzogenauracher Nachbar von Adidas am Montag in der mündlichen Verhandlung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. In der mehrstündigen Verhandlung hatte die zuständige Kammer des Landgerichts Braunschweig das streitige Adidas-Schuhmodell in Augenschein genommen und mit dem hinterlegten Bild des Puma-Geschmacksmusters verglichen. Die Kammer teilt nun mit, dass das Schuhmodell „Stan Smith Boost“ die europäischen Geschmacksmuster der Klägerin (Puma) nicht verletze. Aus Sicht des Gerichts seien bei diesem Modell wesentliche Unterschiede zu den Geschmacksmustern von Puma zu erkennen.
Im Gegensatz zu Patenten, die technische Erfindungen schützen, geht es bei Geschmacksmustern um das Design eines Produktes. In diesem Fall ging es konkret um die Sohle des Adidas-Schuhs, dessen Geschmackmuster bzw. Design Puma für sich beanspruchte. Da dieser Schutz durch die Sohle des „Stan Smith Boost“ verletzt worden sei, wollte Puma seinem Mitbewerber den Vertrieb des Schuhs verbieten.
Adidas brachte in den 70er-Jahren mit dem „Stan Smith“ den ersten, komplett aus Leder gefertigten Tennisschuh auf den Markt. Benannt ist der zum Kult-Sneaker avancierte Schuh nach dem US-Amerikanischen Tennisspieler Stan Smith, der 1972 Wimbledon-Sieger wurde.



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