„Verantwortung für Gesellschaft und Wirtschaft“ 21.08.2018, 10:38 Uhr

Handel nimmt Spitzenposition bei Ausbildungsberufen ein

Die aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen: Die meisten Ausbildungsverträge wurden im letzten Jahr in den Kernberufen des Einzelhandels abgeschlossen.
2017 wurden rund 516.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen.
(Quelle: Shutterstock / fizkes)
Die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel war im vergangenen Jahr erneut Spitzenreiter im Ranking der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Bundesweit entschieden sich rund 28.500 von insgesamt ca. 516.000 Auszubildende für diesen Eintritt ins Berufsleben. Damit liegt dieser Einzelhandelsberuf mit einem Anteil von 5,5 % von allen 2017 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen auf Platz eins im Ranking. Knapp dahinter folgt auf Rang zwei die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement mit rund 28.000 neuen Ausbildungsverträgen. Platz drei belegen die Verkäufer/innen mit 22.000 neue Ausbildungsverträgen.
Auch bei den ausländischen Jugendlichen stehen die Einzelhandelsberufe hoch im Kurs: Platz eins belegen die Verkäufer mit über 3.000 und Platz drei die Kaufleute im Einzelhandel mit rund 2.800 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen.
„Die Zahlen machen die große Bedeutung des Handels als Ausbilder deutlich“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Damit übernimmt die Branche Verantwortung für die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft.“ Vor dem aktuellen Hintergrund der Abschiebung von Flüchtlingen in Ausbildung fordert der HDE, dass die 3+2-Regelung endlich bundesweit einheitlich angewendet wird. Diese Regelung sieht vor, dass ein Auszubildender die Ausbildung beenden und nach erfolgreichem Abschluss zwei weitere Jahre in seinem Beruf arbeiten darf, ohne dass er eine Abschiebung befürchten muss. „Die aktuell fehlende Rechtssicherheit sorgt für unnötige Verunsicherung bei ausbildenden Betrieben und Auszubildenden“, so Genth. Wichtig sei deshalb bei ausländischen Jugendlichen mit Bleibeperspektive eine Duldung ab der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.



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