E-Commerce 04.04.2024, 13:46 Uhr

BFSG: Gesetz zur Barrierefreiheit in Online-Shops

Um die Barrierefreiheit von Dienstleistungen gemäß den EU-Richtlinien zu verbessern, tritt in Deutschland am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ein Großteil der Online-Shops ist davon betroffen.
(Quelle: Digitalzentrum Handel, Infoblatt Barrierefreiheit bei Onlineshops)
Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie tritt in Deutschland im Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Barrierefreiheit von Dienstleistungen verbessern soll. Der Online-Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen aller Art fällt dabei als "Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr" unter das BFSG. In anderen Worten: Das Gesetz betrifft nahezu jeden Online-Shop.
Sobald eine Website ein Element enthält, das als Teil eines Verbrauchervertragsabschlusses angesehen werden kann, werden Betreiber, entsprechend dem BFSG für elektronischen Geschäftsverkehr, verantwortlich gemacht. Wenn zumindest ein Element barrierefrei konzipiert werden muss, ergibt sich daraus die Verpflichtung, die gesamte Website entsprechend anzupassen. Zudem könnte eine fehlende Barrierefreiheit in Zukunft auch ohne Verpflichtung zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führen. Es ist daher empfehlenswert, die eigene Website vor Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 eingehend zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Ein Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen:

Die Informationen im Online-Shop müssen
  • über mehr als einen sensorischen Kanal verfügbar sein.
  • für Konsumenten auffindbar sein.
  • in verständlicher Form dargestellt werden.
  • wahrnehmbar dargestellt werden.
  • in Textformaten verfügbar sein, die alternative assistive Formate ermöglichen.
  • in angemessener Schriftgröße und -form mit ausreichendem Kontrast dargestellt werden.
  • eine alternative Darstellung ermöglichen, wenn nicht-textliche Elemente vorhanden sind.
  • digitale Informationen zur Dienstleistung konsistent und angemessen bereitstellen.
Falls ein Kundenservice angeboten wird, muss dieser darüber Auskunft geben können, ob der Online-Shop barrierefrei ist und wie er mit assistiven Technologien genutzt werden kann. Es besteht eine Informationspflicht hinsichtlich der Barrierefreiheit.

Warum ist eine barrierefreie Website generell sinnvoll?

  • Zukünftige Perspektiven: Das Gesetz könnte sich in Zukunft auf weitere Produkte und Dienstleistungen erstrecken.
  • Demografischer Wandel: Die Bevölkerung in Deutschland altert zunehmend, was den Bedarf an barrierefreien Dienstleistungen, wie etwa für Menschen mit Sehbehinderung, erhöht.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Ein barrierefreier Online-Shop kann eine größere Zielgruppe erreichen.
  • Suchmaschinenoptimierung: Die Barrierefreiheit einer Website kann sich positiv auf das Ranking in Suchmaschinenergebnissen auswirken.
Mehr Informationen gib es unter: www.digitalzentrumhandel.de




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