Gesetzgeber muss nacharbeiten 30.04.2021, 09:10 Uhr

Das Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Nach Klagen mehrerer Klimaschützer verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, die Klimaschutzziele für die Zeit nach 2030 genauer zu regeln, weil das Gesetz in aktueller Form zu kurz greife.
Das Klimaschutzgesetz muss langfristige Planungen enthalten.
(Quelle: Pixabay)
Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren teilweise erfolgreich: Das Klimaschutzgesetz des Bundes reiche nicht aus, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Politik muss nach der Entscheidung beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Die Richter verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen auch für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Die Begründung der Richter: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Artikel 20a des Grundgesetzes ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.“
Künftig könnten selbst bedeutende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden, doch dabei nehme das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu. Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden, mahnten die Richter. Diese müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, ohne dass nachfolgende Generationen sie nur durch „radikale eigene Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten“.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier schätzt die Bedeutung des Urteils als bedeutend ein: „Es ist epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“, schrieb der CDU-Politiker auf Twitter. Auch sorge die Entscheidung für Planungssicherheit für die Wirtschaft.
Umweltverbände und Teile der Kläger bezeichneten das Urteil als Meilenstein. Das Gericht habe der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Klimaziele bis 2030 müssten deutlich verschärft und sofort umgesetzt werden.
Knapp ein Dutzend Klimaaktivisten von Fridays for Future demonstrierten am Donnerstagmorgen vor dem Gericht. Sie hatten Plakate unter anderem mit der Aufschrift „Hört auf die Wissenschaft! Klimaschutz jetzt!“ dabei. Mehrere an den Klagen beteiligte Verbände hatten Pressekonferenzen angekündigt, um sich zu der Entscheidung zu äußern.

Maxim Huber
Autor(in) Maxim Huber


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