Stärkung für Vereine und Sportstätten
09.09.2025, 09:00 Uhr
Bundestagsbeschluss sichert Milliarden für Sportinfrastruktur
Der Deutsche Bundestag hat den Sport als förderfähigen Bereich in das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Länder aufgenommen. Gleichzeitig wird eine neue „Sportmilliarde“ des Bundes für die kommunale Sportinfrastruktur eingeführt.
Eine Milliarde Euro fließt bis zum Ende der Legislaturperiode in die Sanierung und den Ausbau kommunaler und vereinseigener Sportstätten, um die Sportinfrastruktur in Deutschland zu stärken.
(Quelle: Shutterstock/MyImages Micha)
Der Sport erhält derzeit deutliche politische und finanzielle Unterstützung. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 4. September wurde der Sport erstmals explizit im Gesetzestext des Sondervermögens als Förderzweck genannt. Zuvor war er im ersten Entwurf des Bundesgesetzes noch nicht berücksichtigt, nachdem sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessportbünde erfolgreich für eine Änderung eingesetzt hatten.
Mit der Aufnahme in § 4 des Gesetzes wird deutlich, dass Länder und Kommunen den Sport sowie stark sanierungsbedürftige Sportinfrastrukturen an der Basis fördern können. DOSB-Präsident Thomas Weikert wertet dies als „wichtigen Schritt für den Sport und für alle, die ihn unterstützen“.
Die Sportmilliarde des Bundes
Nahezu zeitgleich hat der Haushaltsausschuss die Einführung einer Sportmilliarde beschlossen: Ein neues Förderprogramm stellt bis zum Ende der Legislaturperiode insgesamt eine Milliarde Euro für kommunale und vereinseigene Sportstätten bereit. Ab August 2026 soll das Geld abrufbar sein, wobei ein Pilotprojekt eine niedrigschwellige Antragstellung ermöglichen soll.
Weikert unterstreicht: „Investitionen in Sportinfrastruktur kommen direkt bei den Menschen vor Ort an, verbessern die Lebensqualität und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Bundesregierung liefert damit den Rückenwind, den über 28 Millionen Mitgliedschaften in den 86.000 Sportvereinen dringend benötigen.“
Mit der Kombination aus Sondervermögen und Sportmilliarde wird die Sportförderung in Deutschland auf eine neue, verbindliche Grundlage gestellt. DOSB und Landessportbünde setzen sich weiterhin für einen zehnprozentigen Anteil der Mittel aus dem Sondervermögen für den Sport ein.