Eishockeyausrüster unterliegt 15.05.2018, 11:38 Uhr

Kanadisches Gericht bestätigt Patent von Mips

Der kanadische Bundesgerichtshof hat die Gültigkeit der Patente von Mips bestätigt. Der schwedischen Hersteller hat sich damit gegen den kanadischen Eishockey-Ausrüster Bauer Hockey durchgesetzt.
Der kanadische Hersteller Bauer Hockey unterliegt vor Gericht gegen Mips.
Die Eishockey-Duelle der Schweden gegen Kanada zählen zu den Höhepunkten dieser Sportart. Jetzt haben sich Ausrüster beider Länder gerichtlich auseinander gesetzt. Der kanadische Bundesgerichtshof bestätigt nach Angaben von Mips (Schweden) den Patentschutz für deren Sicherheitsstechnologie für Helme. Die Schweden beliefern mit ihrem System zahlreiche Hersteller für Helme in diversen Sportarten. Der Eishockeyhersteller Bauer Hockey (Kanada) soll nach Angaben von Mips argumentiert haben, dass das Patent nicht in Kanada gelte, weil die dafür nötigen Merkmale Neuigkeit und Einfallsreichtum nicht hinreichend erfüllt gewesen seien. Der Bundesgerichtshof jedoch habe im Sinne von Mips geurteilt und deren kanadisches Patent bestätigt.
Außerdem habe das Gericht bestimmte Patentrechte von Bauer Hockey für ungültig erklärt, weil diese als offensichtliche Varianten des des zuvor entwickelten Mips-Systems eingestuft worden seien. Das Gericht habe damit das Patent von Bauer eingeschränkt, weil dieses dem Mips-Patent zu ähnlich gewesen seien für kanadisches Recht.
„Ich bin sehr zufrieden mit der Lösung des Streits. Diese Entscheidung kommt nur Wochen nach der Entscheidung des Europäischen Patentamts, ein zuvor der Firma Bauer gewährtes Patent mit ähnlicher Technologie zu annullieren“, so Johan Thiel, Vorstandsvorsitzender von Mips. Bauer kann Einspruch gegen das Urteil einlegen.


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