Im Recht 13.03.2018, 12:15 Uhr

Amazon-Suche darf zu Konkurrenzprodukten führen

In einem viel beachteten Urteil hat der Bundesgerichtshof die Frage entschieden, ob es zulässig ist, dass in einem Online-Shop (vorliegend Amazon) als Suchergebnisse für die Suche nach einem in dem Online-Shop nicht vertretenen Markennamen in der Trefferliste die Produkte von Wettbewerbern angezeigt werden.
Diese Anzeige basiert auf dem Algorithmus des jeweiligen Betreibers des Online-Shops. Rechtlich stellt sich hier die Frage, ob die Verknüpfung eines Markennamens mit der Anzeige von Konkurrenzprodukten eine Markenrechtsverletzung ist.
Insoweit wurde von Seiten der betroffenen Hersteller argumentiert, die Kunden würden bei Eingabe des Markenworts als Suchbegriff über die Suchmaschine der Beklagten zu Konkurrenzangeboten geleitet. Dadurch werde die „Lotsenfunktion“ der Marke dazu missbraucht, den angesprochenen Verkehr zu Angeboten Dritter zu locken und folglich die Herkunftsfunktion beeinträchtigt.

3 Monate, 9,90 Euro, das volle Digital-Programm

Sie wollen mehr Wissen? Jetzt SAZsport DigitalPlus testen!
    • Alle Plus-Artikel auf SAZsport.de
    • Aktuelle Ausgaben als ePaper
    • Zugang zum Online-Archiv mit allen vergangenen Ausgaben
    • Monatlich kündbar