Verfassungsbeschwerde geplant 23.04.2021, 09:09 Uhr

HDE kritisiert Corona-Notbremse

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die am 21. April vom Bundestag beschlossene Notbremse aus Sicht des Einzelhandels für nicht verhältnismäßig. Sie verletze grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
(Quelle: Shutterstock/Nitpicker)
Die Mehrheit des Bundestags hat am 21. April für die neuen Corona-Regeln gestimmt. Für Händler jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels bedeutet das: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, dürfen Geschäfte Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben (Click & Meet). Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Diese bundesweite Corona-Notbremse sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Sie habe massive Einschränkungen für die meisten Nicht-Lebensmittelhändler zur Folge, obwohl längst wissenschaftlich belegt sei, dass der Einkauf nur mit einem geringen Infektionsrisiko verbunden ist.
„Die Corona-Notbremse geht in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei. Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter, damit bleibt es weiterhin bei Symbolpolitik“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth zu den neuen Maßnahmen. Gerade beim Einkaufen sei das Infektionsrisiko nachgewiesenermaßen niedrig, das bestätigen sowohl die TU Berlin als auch das Robert-Koch-Institut. Insgesamt bleibe die Bundesnotbremse damit zu pauschal. Nach Genths Ansicht müsse die Politik endlich zielgerichtet vorgehen und in den Bereichen ansetzen, in denen die Infektionsgefahr am höchsten ist. „Ansonsten kommen wir aus dem Lockdown nicht so bald heraus“, befürchtet Genth.
Daher fällt das Gesamturteil des HDE zur Gesetzesergänzung kritisch aus: „Insgesamt sind die Regelungen der Corona-Notbremse aus Sicht des Einzelhandels nicht verhältnismäßig und verletzen grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen“,so Genth.
Positiv bewertet der HDE lediglich die Nachbesserungen am ursprünglichen Entwurf für die Novelle des Infektionsschutzgesetzes. „Es ist gut, dass unsere Argumente für ein späteres Ansetzen der Ausgangssperre sowie für die Ermöglichung des Einkaufens mit negativem Test sowie Click & Collect berücksichtigt wurden“, so Genth. Ursprünglich sollte die Ausgangssperre schon ab 21 Uhr greifen. Der HDE hatte im Vorfeld der Abstimmung vor verkürzten Öffnungszeiten und in der Folge erhöhtem Kundenaufkommen im vielerorts bis in die Nacht geöffneten Lebensmittelhandel gewarnt. Positives Echo gab der Verband auch dazu, dass der Einkauf mit negativem Test nun bis zu einer Inzidenz von 150 möglich und Click & Collect unabhängig von der Inzidenz erlaubt sei.



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