Kurzes Glück 08.04.2021, 11:10 Uhr

Schuhhändler müssen in Bayern wieder schließen

Die Öffnung für den bayerischen Schuhhandel währte nicht lange. Auf das positive Gerichtsurteil vom 31. März folgte nun ein Beschluss des bayerischen Kabinetts: Der gesamte Handel – inklusive der Schuhhändler – darf nur noch abhängig von niedrigen Inzidenzzahlen öffnen.
In Bayern gibt es keine Ausnahmeregelung mehr für Buchhandlungen, Blumenläden oder auch Schuhhändler: Sie alle dürfen nur noch abhängig von der Inzidenz öffnen.
(Quelle: Shutterstock / Rico Markus)
Für so manchen Sporthändler ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 31. März ein Lichtblick gewesen. Dieser hatte in einem Normenkontrollverfahren, das von Schuh Mücke angestoßen worden war, festgestellt, dass die Versorgung mit Schuhen zu den Grundbedürfnissen gehöre. Daher konnten Schuhhändler in Bayern ab dem 1. April ihre Läden öffnen. Mit einer neuen Entscheidung wirkt das bayerische Kabinett dem nun aber wieder entgegen.
In einer Sitzung am 7. April wurde nicht nur beschlossen, dass die geltenden Beschränkungen – und damit auch der Lockdown im Einzelhandel – verlängert werden. Es wurde auch festgelegt, dass Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt werden, für die derzeit ein von der Inzidenz abhängiger Lockdown gilt. Damit verlieren auch Schuhgeschäfte die gerade erst gewonnene Sonderstellung, für den Sporthandel gibt es keine neue Öffnungsperspektive mehr.
Die Regelungen für den Lockdown im Einzelhandel gelten weiterhin, wurden aber um einen neuen Punkt erweitert. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist nur Click & Meet mit vorheriger Terminvereinbarung und mit maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig. Neu ist die Regelung, dass bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 „Click & Meet“ zulässig ist, wobei der Kunde allerdings einen aktuellen negativen Corona-Test (maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest) vorlegen muss. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften mit Click & Collect auch ohne Test zulässig, Click & Meet ist hier aber ausgeschlossen.
Da aktuell keiner der Landkreise und keine kreisfreie Stadt in Bayern unter einer Inzidenz von 50 liegen, bedeutet der neue Beschluss des bayerischen Kabinetts für den Handel, dass dieser nun wieder ohne Ausnahme dem Lockdown unterliegt.


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