Gegen den Rat der Deutschen Verkehrswacht 08.04.2019, 06:00 Uhr

EU stimmt Entwurf zu Elektrokleinstfahrzeugen zu

Der Entwurf zur Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen kommt voran. Wenn jetzt noch der Bundesrat zustimmt, tritt eine Situation ein, vor der die deutsche Verkehrswacht eindringlich warnt.
Elektroroller zielen vor allem auf Nutzer in den Metropolen.
(Quelle: Metz Mecatech)
Elektrokleinstfahrzeuge sollen in Deutschland noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden: Die Notifizierung auf europäischer Ebene ist abgeschlossen, auch das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit.
Damit kann der Entwurf jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden. Ziel ist ein Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Frühjahr 2019, sobald die Zustimmung des Bundesrates vorliegt. Dieser Entwurf war erst vor wenigen Tagen von der Deutschen Verkehrswacht kritisiert worden: Die Herabsetzung des Nutzungsalters und die partielle Freigabe für die Straße wären gefährlich, warnen die Sicherheitsexperten.
Bundesminister Andreas Scheuer kommentiert: „Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial! Zusammen mit dem ÖPNV sind sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto, ideal etwa für die letzte Meile von der U-, S-Bahn oder Bushaltestelle nach Hause oder zur Arbeit. Damit ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen.“
Auf europäischer Ebene gilt seit Januar 2016 die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für zwei- oder dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge. Diese schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Elektrokleinstfahrzeugen soll die durch die EU-Verordnung entstandene Lücke national geschlossen werden. Bisher können national nur bestimmte selbstbalancierende Mobilitätshilfen - z. B. sogenannte „Segways“ - über die Mobilitätshilfeverordnung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Besonders relevant ist dies für Anbieter von Elektro-Rollern. Teilweise sind diese seit Jahren auslieferungsbereit. Die Hersteller durften diese aber bis vor Kurzem nicht verkaufen, erst wenige Hersteller haben dafür eine Genehmigung.


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