Kampf gegen Plagiate 03.08.2018, 10:29 Uhr

New Yorker erstreitet Auskunftspflicht von Amazon

Der Young-Fashion-Filialist New Yorker gewinnt im Rechtsstreit gegen Amazon: Der Online-Riese muss Auskunft über Plagiate geben, die auf der Plattform gehandelt werden.
(Quelle: Shutterstock / Brian A. Jackson)
In einem Streifall zwischen Amazon und New Yorker um Plagiate, die auf der Online-Plattform verkauft wurden, hat der Mode-Händler Recht bekommen. Dies hat New Yorker in einer aktuellen Pressemeldung bekannt gegeben.
Der Rechtsstreit zwischen New Yorker und Amazon wurde bereits Anfang des Jahres entschieden. New Yorker hatte im letzten Jahr festgestellt, dass ein Händler auf der Plattform gefälschte Artikel einer seiner Eigenmarken anbot und von Amazon Auskunft darüber eingefordert. Nachdem der Online-Riese diese verweigert hatte, war New Yorker vor Gericht gezogen. Das Landgericht Braunschweig hatte im September 2017 entschieden, dass Amazon bei Plagiatsfällen gegenüber den Markenherstellen uneingeschränkt auskunftspflichtig ist. Amazon hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Jedoch erging Anfang dieses Jahres ein Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig, dass die Berufung aufgrund des zu geringen Streitwerts (ca. 600 Euro) nicht zulässig sei. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig wurde damit rechtskräftig.
Dieses Urteil könnte Vorteile für alle Markenrechtsinhaber mit sich bringen, von deren Produkten Fälschungen bei Amazon verkauft werden. Denn laut New Yorker muss Amazon Markenrechtsinhabern auf Anfrage künftig uneingeschränkt Auskunft über die dort gehandelten Plagiate geben, zum Beispiel über Markenrechtsverletzer, die Herkunft der Ware sowie die Mengen der gehandelten Plagiate. New Yorker betont, dass das beispielhafte Urteil nicht nur mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce bringe, sondern vielmehr auch allen Markenherstellern helfe, ihre Markenrechte effektiver zu schützen.




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