Forderungen der Taskforce Liquidität umgesetzt 07.04.2020, 08:20 Uhr

Bundesregierung spannt weiteren Schutzschirm für den Mittelstand

Seit Ende März hat die Taskforce Liquidität für den Mittelstand die prekäre Situation des Mittelstands gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht. Diese hat nun mit der Einführung von KfW-Schnellkrediten für den Mittelstand reagiert.
(Quelle: Shutterstock / footageclips)
Die Bundesregierung will den durch die Corona-Krise schwer gebeutelten Mittelstand noch stärker unterstützen. Daher werden nun sogenannte KfW-Schnellkredite eingeführt, um kurzfristig für die nötige Liquidität zu sorgen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz erklärt dazu: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren - und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“
„99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze“, führt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier aus. „Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere mittelständische Wirtschaft. Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100 Prozent der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.“ Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW ergänzt dazu, dass durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung sichergestellt wird, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Er rechnet mit sehr vielen Anträgen, doch gemeinsam mit Banken und Sparkassen soll alles dafür getan werden, um die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.

So sehen die Schnellkredite konkret aus

Schnellkredite stehen mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 aktiv sind. Außerdem hat ein solches Unternehmen nur dann Anspruch auf einen Schnellkredit, wenn es im Jahr 2019 oder im Durchschnitt in den zurückliegenden drei Jahren einen Gewinn ausgewiesen hat und zum 31. Dezember nicht in Schwierigkeiten war. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019. Dabei gelten allerdings Obergrenzen von 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und 800.000 Euro für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten. Der Zinssatz des Kredits beläuft sich auf aktuell drei Prozent, die Laufzeit auf zehn Jahre, wobei zwei Jahre tilgungsfrei sein sollen.
Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Damit die Kredite schnell bewilligt werden können, erfolgt die Bearbeitung der Anträge ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

Taskforce sieht immer noch Notwendigkeit von Anpassungen

Die vom Mittelstandsverbund ins Leben gerufene Taskforce Liquidität für den Mittelstand sieht mit den neuen Maßnahmen einige ihrer Forderungen erfüllt. „Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich. Die vorgestellten Lösungsansätze sollen die Durchleitungsgeschwindigkeit erheblich verbessern“, erklärt dazu Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbundes. Und er erläutert: „Im Rettungsschirm der Bundesregierung klaffte bislang eine erhebliche Lücke zwischen der direkten finanziellen Unterstützung von kleinen Unternehmen und Selbständigen sowie Großunternehmen – der Mittelstand fiel hier durch.“ Zum Zinssatz von drei Prozent merkt Schwarzer außerdem an: „Diese Regelung fällt höher aus als erwartet. Allerdings lässt sich dieser Schnellkredit flexibel in einen späteren KfW-Kredit ohne Vorfälligkeitsprüfung und mit niedrigerem Zinssatz umwandeln. Im Moment ist Geschwindigkeit wichtig.“
Bei den Maßnahmen sieht die Taskforce allerdings auch noch die Notwendigkeit von Anpassungen. So sei laut Schwarzer die Untergrenze von zehn Mitarbeitern bedenkenswert, denn eine große Anzahl an Mittelständlern sei mit einer entsprechend niedrigeren Beschäftigtenzahl unterwegs. Außerdem appelliert er: „Die Bundesregierung hat einen KfW-Schnellkredit beschlossen – nun muss es aber auch schnell gehen! Die Corona-Krise und die laufenden Ausgaben der Unternehmen kennen keine Feiertage. Ziel muss es sein, die Liquidität noch vor Ostern zu den Betroffenen zu bringen. Jeder Tag zählt!“ Allerdings können Antragsstellungen und Bewilligungen für die Schnellkredite erst nach einer Genehmigung durch die EU-Kommission starten, die aktuell noch aussteht.


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