Positionspapier veröffentlicht 11.06.2025, 08:40 Uhr

EPR-System für Textilien und Schuhe: BSI fordert branchengerechte Umsetzung

Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) befürwortet ein deutsches System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) als Instrument der Kreislaufwirtschaft. Er formuliert aber Kriterien, die bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden müssten.
In Deutschland gilt die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility = EPR), die auf einer EU-Richtlinie basiert, bisher nur für wenige Produkte. Die Einführung für Textilien und Schuhe wird zurzeit diskutiert.
(Quelle: shutterstock/Fah061043)
Ein deutsches System zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien und Schuhe kann ein effektives Mittel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sein – vorausgesetzt, es ist praxistauglich und branchenspezifisch durchdacht. Diese Forderung erhebt der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie (BSI) in seinem aktuellen Positionspapier, das nun veröffentlicht wurde.
Die im BSI organisierten Hersteller bekennen sich klar zu den Zielen des EU-Green Deal und unterstützen den Aufbau eines kreislauforientierten Textilsektors. Gleichzeitig warnt der Verband vor einem gut gemeinten, aber wirkungslosen System, das an der Realität der Branche vorbeigeht.
„Ein EPR-System für Textilien und Schuhe muss messbare ökologische Wirkung zeigen und einen tatsächlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten“, betont BSI-Geschäftsführer Stefan Rosenkranz. „Gleichzeitig braucht es eine praxisnahe Ausgestaltung, die der wirtschaftlichen und operativen Realität unserer Branche gerecht wird.“
Das Positionspapier formuliert fünf zentrale Anforderungen an ein solches System:
1.    Ambitionierte Umweltziele: Der Fokus muss über Sammelquoten hinausgehen und realistische, gemeinsam mit der Industrie entwickelte Ziele setzen.
2.    Klare Aufgabenverteilung: Hersteller sollen als Finanzierer eingebunden, aber nicht pauschal für operative Prozesse wie Sammlung oder Recycling verantwortlich gemacht werden.
3.    Konsistente Gesetzgebung und EU-weit einheitliche Anforderungen: Ein EPR-System muss auf einer EU-weit harmonisierten, bürokratiearmen Gesetzgebung basieren, sich an den Ökomodulationskriterien der ESPR orientieren und realistische Fristen sowie branchenspezifische Entwicklungszyklen berücksichtigen.
4.    Transparente Mittelverwendung: Lizenzgebühren sollen gezielt zur Erreichung der Umweltziele und Verbraucherkommunikation eingesetzt werden.
5.    Effektive Marktüberwachung: Faire Wettbewerbsbedingungen erfordern eine ausgewogene Kontrolle zwischen Selbstbewertung und externer Prüfung.
Laut dem Positionspapier ist die Sportartikelbranche bereit, ihren Beitrag zu leisten – doch nur, wenn die spezifischen Anforderungen und Produktbesonderheiten, etwa im Bereich Performancewear, berücksichtigt werden.



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