Verbraucherschutz 15.05.2024, 09:37 Uhr

Verbraucherzentrale sieht von Klage gegen Temu ab

Temu soll Kunden in Deutschland künftig nicht mehr mit unklaren Rabatten und manipulativen Designs locken. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale gab der chinesische Online-Händler eine umfassende Unterlassungserklärung ab.
(Quelle: Shutterstock)
Im März hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Betreiber der Online-Plattform Temu wegen mehrerer Verstöße abgemahnt. Das Unternehmen hat nun eine Unterlassungserklärung zu allen vom vzbv beanstandeten Verstößen abgegeben. Dazu gehört etwa der Einsatz von manipulativen Designs (Dark Patterns) während des Bestellvorgangs auf der Plattform, wie beispielsweise der Hinweis: „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb.“ Ebenso wird Temu künftig auf Streichpreise ohne weitere Erklärung verzichten müssen. Mit der umfassenden Unterlassungserklärung konnte das Verfahren des vzbv außergerichtlich erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Im Falle eines wiederholten Verstoßes kann der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Vertragsstrafe verlangen.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, erklärt: „Es ist gut, dass Temu sich verpflichtet hat, die von uns beanstandeten Verstöße abzustellen. Manipulative Designs sind ein Ärgernis für Verbraucher:innen. Durch die Unterlassungserklärung kann zudem ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird im Blick behalten, ob sich der Anbieter an seine Unterlassungserklärung hält. Unabhängig davon muss die Europäische Kommission mit ihren geplanten Leitlinien Klarheit im Sinne der Verbraucher:innen schaffen, wie manipulative und süchtig machende Designs auf Online-Plattformen konkret verhindert werden können.“



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