Gerichte hinterlassen Flickenteppich 05.05.2020, 08:36 Uhr

800-Quadratmeter-Beschränkung auf Kippe

Warenhauskonzerne und große Einzelhändler müssen weiter mit einem rechtlichen Flickenteppich zu den Verkaufsflächenbeschränkungen von 800-Quadratmetern in der Corona-Krise leben. Jedes Bundesland agiert anders.
(Quelle: Shutterstock/Bjoern Wylezich)
Im Handel tut sich wieder was: Karstadt- und Kaufhof-Filialen in Berlin haben nach einem Gerichtsurteil bereits seit Samstag wieder auf ganzer Fläche geöffnet - das Luxuskaufhaus KaDeWe dagegen verzichtet zum Wochenbeginn auf diesen Schritt. Es öffnete zum Montag weiterhin nur die bereits zuvor erlaubten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Galeria Karstadt Kaufhof hatte zuvor in mehreren Bundesländern gegen die 800-Quadratmeter Beschränkung geklagt. Die Signa-Tochter ist mit seinen Klagen in NRW gescheitert aber in Berlin beim Verwaltungsgericht erfolgreich gewesen. Die Richter waren mit den unterschiedlichen Vorgaben für Warenhäuser und Shopping-Center nicht einverstanden. In Hamburg hatte das Oberverwaltungsgericht nach einer Klage von Signa-Tochter SportScheck die Beschränkung bestätigt und damit eine Entscheidung der Vorinstanz kassiert, die zunächst SportScheck recht gegeben hatte.
Die Größenbeschränkung des Bundes kippt immer mehr auf Länderebene.In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Saarland, Thüringen und Rheinland-Pfalz dürfen wieder alle Geschäfte öffnen – sortimentsunabhängig und auch über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. In Mecklenburg-Vorpommer und Berlin dürfen sie das bereits seit Samstag. Schleswig-Holstein will am 9. Mai nachziehen, Niedersachsen erst ab 11. Mai. In Bayern dürfen nun auch größere Geschäfte öffnen, allerdings nur bis wenn sie sich auf 800 Quadratmeter beschränken. Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg bleiben vorerst beim 800-Quadratmeter-Limit. Am Mittwoch wollen sich die Ministerpräsidenten auf einer Konferenz über ein abgestimmtes Vorgehen beraten.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen ersten Eilantrag gegen die Begrenzung der Verkaufsfläche im Einzelhandel wegen der Corona-Pandemie ab. Geklagt hatte ein Modehaus aus Bayern. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben müssten die wirtschaftlichen Interessen großer Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser derzeit zurücktreten, entschieden die Karlsruher Richter laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvQ 47/20).



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