2G im Einzelhandel 02.12.2021, 09:52 Uhr

HDE hält 2G für "unnötig und schädlich"

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die beschlossenen 2G-Maßnahmen aufs Schärfste.
Der HDE fordert eine allgemeine Impfpflicht, weil 2G zu große Schäden anrichten würde.
(Quelle: Shutterstock / MRZ producer)
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die neu beschlossenen Vorgaben von Bund und Ländern als verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie an. Grundlage der Forderung ist ein vom HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Dieses kommt, wenig überraschend, zu dem Ergebnis, dass die vielerorts diskutierten, mancherorts beschlossenen 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. Im Gutachten steht, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.
Der HDE appelliert deshalb an die Politik, die entsprechenden Regelungen wieder zurückzunehmen oder gar nicht erst einzuführen. „2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Einzelhandel im Existenzkampf

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. Der Handel habe seit Beginn der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer gebracht, obwohl er zu keinem Zeitpunkt als Inzidenztreiber bezeichnet werden konnte. Genth: „Die Politik muss den Tatsachen Rechnung tragen und darf jetzt nicht auf Autopilot schalten. Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“ Viele Handelsunternehmen wären in der Folge in ihrer Existenz bedroht.
Sollten sich die politisch Verantwortlichen allen Argumenten verschließen und trotzdem auf 2G im Einzelhandel setzen, pocht der HDE auf deutlich bessere Corona-Hilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird, dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse“, so Genth. Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von rund einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler. Ebenso wichtig wäre es, eine solche Regelung in Abhängigkeit von lokalen Inzidenzen und erst ab der Überschreitung eines Schwellenwertes und nicht einfach flächendeckend zu verordnen. Entsprechende Kontrollen sollten dann auch analog zur Situation im ÖPNV und Fernverkehr stichprobenartig erfolgen.
Das Rechtsgutachten findet sich hier.



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