Bis zu 24 Monate 27.08.2020, 07:15 Uhr

Kurzarbeitergeld wird bis Dezember 2021 verlängert

Kurzarbeit hat in der Corona-Krise viele Jobs gerettet. Branchen wie Handel, Gastronomie, Tourismus oder Messen sind weiter betroffen. Nun will die Koalition den Arbeitnehmern und Unternehmen weiter helfen.
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird verlängert.
(Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)
Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Die Spitzen von Union und SPD verständigten sich auf eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate.
Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld locker machen - und zwar als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Erleichterter Zugang

Aktuell geltende Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten - für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Dabei geht es darum, dass nur zehn Prozent der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen und dass kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich ist.

Sozialbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Erhöhung des Kurzarbeitergelds

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Weitere Details

Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 gewährt. Und je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.
Die Union hatte sich zuletzt gegen eine ihrer Ansicht nach allzu großzügige Verlängerung des Instruments gewehrt. So hatte der CDU-Arbeitsmarktexperte Weiß bemängelt, die Unternehmen nach ursprünglichen Plänen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil unter Umständen bis März 2022 eine komplette Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern in Kurzarbeit bekommen sollten.
IG-Metall-Chef Jörg Hofmann hatte als Bedingung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber gefordert, dass Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Für eine komplette Erstattung solle zudem eine Weiterqualifizierung notwendig sein. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hatte dafür plädiert, eine Verlängerung von Kurzarbeit in der Regel daran zu knüpfen, die Zeit für berufliche Qualifizierung zu nutzen.
Kritiker hatten gewarnt, dass Kurzarbeit allein wegen der Corona-Flaute nicht mit Kurzarbeit im Strukturwandel vermischt werden dürfe. Unternehmen sollten nicht künstlich erhalten werden.


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