Kundenrezensionen im Internet 12.10.2020, 09:10 Uhr

Bundeskartellamt nimmt Online-Portale bei Fake-Bewertungen in die Pflicht

Das Bundeskartellamt hat Nutzerbewertungen im Internet untersucht und fordert künftig von Online-Portalen und Suchmaschinen mehr Verantwortung hinsichtlich der Richtigkeit der veröffentlichten Bewertungen.
Das Bundeskartellamt warnt Verbraucher, dass es im Internet viele Fake-Bewertungen gebe und will die Online-Portale nun stärker in die Pflicht nehmen.
(Quelle: Shutterstock/Worldofstock)
Da sich online Produkte und Dienstleistungen mit positiven Bewertungen erheblich besser verkaufen, ist der Anreiz für Online-Händler entsprechend groß, dass möglichst viele und positive Bewertungen veröffentlicht werden. Die Anzahl der sogenannten Fake-Bewertungen ist aus diesem Grund sehr hoch. Daher hat das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Sektoruntersuchung eingeleitet, in der zahlreiche Marktteilnehmer und 60 große Internet-Portale befragt wurden, die Nutzerbewertungen aus 16 verschiedenen Branchen anzeigen. Das Ergebnis: Die Portale müssen künftig mehr Verantwortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Bewertungen übernehmen.
 
Andreas Mundt, Präsident der Bundeskartellamts, sieht Online-Portale in Zukunft stärker in der Pflicht, Fake-Bewertungen durch technische Methoden aufzuspüren und zu löschen.
Quelle: Bundeskartellamt
„Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterschieden. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Generell seien Nutzerbewertungen sehr hilfreich beim Kauf, jedoch müssten sich Verbraucher bewusst sein, dass es viele Fake-Bewertungen gebe und Online-Portale positive Bewertungen von Dienstleistern kaufen könnten. „Achten Sie auf mögliche Hinweise wie übertriebene Sprache und wiederkehrende Muster, lesen Sie möglichst viele verschiedene Bewertungen und befassen Sie sich aufmerksam mit den Hinweisen, die manche Portale über die Verfasser der einzelnen Bewertungen machen“, warnt Mundt die Verbraucher.
Die Untersuchung hätte gezeigt, dass viele Portale deutlich mehr gegen die Veröffentlichung gefälschter Bewertungen tun könnten. Die meisten Portale würden bislang lediglich Wortfilter verwenden oder verließen sich auf nachträgliche Meldungen von auffälligen Bewertungen. Nur wenige einzelne Portale nutzen bereits ausgefeilte Methoden des Machine Learning, setzen die Metadaten der Bewertungsverfasser ein oder führen vorab Authentizitätsprüfungen durch, um wirksam gegen gefälschte Bewertungen vorzugehen.
Ein grundsätzliches Problem sei es, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gebe. Je mehr echte Bewertungen es gebe, umso hilfreicher seien diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung. Mehr Bewertungen könnten dadurch generiert werden, dass Portale und Anbieter die Kunden zum Verfassen von Bewertungen motivieren. Dies könne durch Anreize in Form von Gutscheinen, Gewinnspielen oder kleineren Geldbeträgen erfolgen. Gerade für neue Produkte könne auch der Einsatz von kostenfreien Produkttests sinnvoll sein. Solche Anreize und Produkttests seien verbraucherrechtskonform, wenn die betreffenden Bewertungen klar und deutlich gekennzeichnet sind. Allerdings müssten die Portale dafür – anders als bislang üblich – diese Art von Bewertungen auf ihren Seiten zulassen und eine geeignete Kennzeichnung vorsehen.
Verfahren gegen einzelne Unternehmen, bei denen der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße entstanden ist, könne das Bundeskartellamt jedoch nicht einleiten, da es im Gegensatz zu seinen kartellrechtlichen Befugnissen im Bereich Verbraucherschutz nicht über die entsprechenden Durchsetzungsbefugnisse verfügt.



Das könnte Sie auch interessieren