Votum der Mitgliedsländer 24.06.2025, 16:42 Uhr

EU-Lieferkettengesetz soll abgeschwächt werden

Die EU-Staaten sprechen sich für ein stark entschärftes Lieferkettengesetz aus. Höhere Schwellenwerte, weniger Berichtspflichten und der Wegfall der Haftung würden viele Unternehmen von den Regeln ausnehmen. Die Verhandlungen mit dem Parlament stehen noch aus.
Bei der EU in Brüssel steht zurzeit das Lieferkettengesetz zur Debatte.
(Quelle: Shutterstock/Respiro)
Die EU-Staaten drängen auf weitreichende Änderungen am Lieferkettengesetz, das erst vor rund einem Jahr verabschiedet worden war. Neben dem bereits beschlossenen Aufschub auf 2028 haben sich die 27 Mitgliedsländer am Montagabend in Brüssel für eine deutliche Einschränkung des Geltungsbereichs ausgesprochen.
Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz unter die Sorgfaltspflichten fallen. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sah Schwellen von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz vor.
Auch die Pflichten selbst sollen reduziert werden: Firmen müssten laut Ratsentwurf nicht mehr die gesamte Lieferkette prüfen, sondern nur noch direkte Zulieferer. Die Berichtspflichten sollen ebenfalls entschärft werden, strenge Vorgaben wären nur für besonders risikobehaftete Branchen vorgesehen.
Laut der Initiative Lieferkettengesetz würde der Vorschlag „nur noch einen Bruchteil der bisher betroffenen Firmen“ erfassen. „Dieses Vorgehen beschönigend als ‚Vereinfachung’ der Regeln zu rechtfertigen, ist schlicht zynisch“, sagte Koordinatorin Heike Drillisch. Die geplanten Änderungen „hebeln den Kern der Sorgfaltspflichten aus“.
Zudem will der Rat die ursprünglich vorgesehene zivilrechtliche Haftung streichen. Verstöße könnten dann nicht mehr EU-weit eingeklagt werden, sondern nur nach nationalem Recht – was die Durchsetzung erschwert.
Auch das geplante Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll abgeschwächt werden: Statt ab 500 Mitarbeitenden sollen die Regeln erst ab 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten. Nach Einschätzung der EU-Kommission würden damit rund 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen herausfallen.
Das Europäische Parlament muss den Vorschlägen noch zustimmen. Die ersten Regelungen des Lieferkettengesetzes sollen ab dem 26. Juli 2028 gelten – ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich vor einigen Wochen für eine Abschaffung der EU-Richtlinie ausgesprochen, während Koalitionspartner SPD darauf verweist, dass man es laut Koalitionsvertrag umsetzen wolle.



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