Fatales Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland 13.06.2023, 10:53 Uhr

BDI und HDE warnen vor neuer „Super-Behörde“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie und der Handelsverband Deutschland sprechen sich im Verbund erneut gegen die 11. GWB-Novelle aus. Sie lehnen die neue Rolle des Bundeskartellamts als „Super-Behörde“, die den Markt neu ordnen und umstrukturieren kann, strikt ab.
(Quelle: Shutterstock/nitpicker)
Erneut schlagen die Verbände Alarm in Bezug auf die geplante 11.GWB-Novelle  (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sehen in dem sogenannten "Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz" einen drastischen Systemwechsel in der Wettbewerbspolitik. Das Bundeskartellamt hätte durch Änderung des Gesetzes als Aufsichtsbehörde dann die Möglichkeit, nach einer Sektoruntersuchung unternehmerische Handlungsspielräume einzuschränken und in die Wettbewerbsprozesse einzugreifen. Eine derartige Eingriffstiefe in die Privatautonomie, wie sie dem Bundeskartellamt zugebilligt werden soll, sei jedoch nach der Wesentlichkeitstheorie und dem Parlamentsvorbehalt bisher allein dem Gesetzgeber vorbehalten gewesen. BDI und HDE lehnen eine neue Rolle des Bundeskartellamts als „Super-Behörde“, die einen Markt neu ordnen und umstrukturieren kann, strikt ab. Die in der GWB-Novelle vorgesehenen zusätzlichen Befugnisse übersteigen die Kapazitäten und Expertise des Bundeskartellamtes und machen es anfällig für politische Einflussnahme.

Verordneter Wettbewerb

„In einer sozialen Marktwirtschaft entsteht Wettbewerb zwischen Marktakteuren durch mit vernünftigen Rahmenbedingungen gesetzte Anreize. Ein verordneter Wettbewerb ist ein Widerspruch in sich und kann innovations- und leistungsmindernd wirken“, heißt es in der Pressemitteilung der beiden Verbände vom 12. Juni 2023. Zudem bemängelt man, dass der Gesetzgeber bis dato nicht dargelegt habe, woher das Bedürfnis nach tiefgreifenden Änderungen im Wettbewerbsrecht eigentlich kommt. Im bestehenden Wettbewerbsrecht würden weder eine Gesetzeslücke noch Handlungsbedarf für eine Novellierung vorliegen. Die Instrumente des Kartell- und Missbrauchsverbots sowie die strenge Fusionskontrolle schützten den Wettbewerb in Deutschland in ausreichender Weise. Das vorgesehene Gesetz kollidiere in mehrfacher Hinsicht mit vorrangigem EU-Recht und halte verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht stand.
Angesichts der zahlreichen Kritikpunkte fordern HDE und BDI den Gesetzgeber zum wiederholten Male auf, die GWB-Novelle grundsätzlich zu überarbeiten oder ganz von dem Vorhaben abzusehen.



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