Nach Urteil des OLG Düsseldorf 12.06.2024, 12:00 Uhr

Nur eine Sporthose darf Nike nicht mehr in Deutschland verkaufen

Im Streifen-Zoff zwischen Adidas und Nike gibt es nun eine endgültige Entscheidung: Das OLG Düsseldorf hat der Marke mit dem Swoosh untersagt, ihre „LA Lakers Courtside Pants“ in Deutschland weiter zu vertreiben. Für Adidas ist dieses Urteil nur ein kleiner Erfolg.
Dieses Modell darf Nike in Deutschland nicht mehr anbieten.
(Quelle: Footonfoot.de)
Ob Nike auf seinen Trainingshosen Streifen in einer bestimmten Weise anordnen darf, und das in welcher Anzahl – darüber hatten zuletzt Landes- und Oberlandesgerichter zu entscheiden. Vor zwei Jahren hatte Adidas Klage gegen Nike eingereicht, da die Herzogenauracher ihre Markenrechte durch fünf Modelle von Nike verletzt sah. In der Vorinstanz entschied das Landgericht (LG) Düsseldorf im Eilverfahren zugunsten von Adidas und verbot Nike den weiteren Verkauf dieser Hosen. Nike legte daraufhin Widerspruch ein. Das LG bestätigte seine Entscheidung im September 2023, woraufhin Nike in Berufung ging.

Das OLG Düsseldorf hob nun das Urteil der Vorinstanz in vier der fünf Fälle auf. Das Gericht erkannte in diesen Fällen keine Markenrechtsverletzung, da die Designs ausreichend von dem von Adidas abwichen. Drei der vier anderen, jetzt wieder erlaubten Hosen seien mit einem großen, deutlich sichtbaren „Swoosh“ versehen und verfügten nur über zwei statt drei Streifen. Diese verliefen zwar parallel, aber mit einem nur geringen Abstand zueinander entlang der Seitennaht. Die Zielgruppen würden hier nicht annehmen, dass neben dem Logo auch den Streifen die Funktion zukomme, auf den Hersteller hinzuweisen, so das Gericht. „Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen ist zu untersagen“, so das OLG. Bei der "LA Lakers Courtside Pants" stellte das Gericht jedoch eine Markenrechtsverletzung fest, da diese drei Streifen aufwies, im Gegensatz zu den anderen Modellen mit zwei Streifen. Die auf der Hose angebrachten drei Streifen seien der Drei-Streifen-Kennzeichnung der Adidas AG so ähnlich, dass die Zielgruppen sie nicht nur als dekoratives Element, sondern als Produktkennzeichen auffassen würden. Daran ändere auch das auf der Hose angebrachte Nike-Logo „Swoosh“ nichts, das wegen seiner farblichen Gestaltung und Größe nicht maßgeblich wahrgenommen werde.




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