Stellungnahme zum Gesetzesentwurf 22.03.2021, 16:05 Uhr

BSI will kein rein nationales Sorgfaltspflichtengesetz

Das Bundeskabinett hat im März 2021 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette regeln soll. Der BSI mit einer Stellungnahme.
(Quelle: BSI)
Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. und seine Mitglieder haben die mit dem Sorgfaltspflichtengesetz verfolgten Ziele des Schutzes von Menschenrechten in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen der Lieferkette durch unternehmerische Due Diligence stets unterstützt und sich proaktiv für die Übernahme von sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung fairer Wettbewerbsbedingungen ausgesprochen. Besonders vor dem Hintergrund, dass wir Teil eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs sind, halten wir eine rein nationale Lösung für nicht ausreichend und potenziell nachteilig für deutsche Unternehmen. Wir setzen daher weiter darauf, dass sich Deutschland an die Spitze einer breiteren Bewegung in Europa stellt und sich für eine entsprechende Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht auch auf EU-Ebene ein setzt.

Unabhängig davon begrüßen wir, dass nach langwierigen Verhandlungen nun ein Gesetzesvorschlag vorliegt und über die konkrete Ausgestaltung diskutiert werden kann. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist unserer Ansicht nach zu eingeschränkt und sollte nicht nur die ansässigen, sondern alle in Deutschland tätigen Unternehmen umfassen. Unter anderem aus diesem Grund spricht sich der BSI dringend dafür aus, entsprechende Regelungen zur Wahrnehmung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht auch auf europäischer Ebene zu verankern, damit ein „Level Playing Field“ für alle Unternehmen gegeben ist.

Die Verantwortungsbreite und -tiefe muss rechtssicher definiert werden. Wir begrüßen, dass der Gesetzesentwurf klar zwischen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern unterscheidet. Allerdings bedarf es hinsichtlich der Verantwortung der Unternehmen in Bezug auf ihre indirekten Zulieferer noch einer konkreteren Ausformulierung, um bei den Unternehmen für die notwendige Rechtssicherheit zu sorgen. Ebenso hinterfragen wir die bislang vorgesehene Notwendigkeit einer jährlichen Risikoanalyse. Da sich die nicht anlassbezogenen Risiken in der Regel nur geringfügig verändern, sollte auch ein längerer Zeitraum ausreichend sein.

In diesem Sinne befürwortet und unterstützt der BSI - im Einklang mit dem Verständnis seiner Mitglieder von verantwortlichem Unternehmertum – die grundsätzlichen Ziele des Sorgfaltspflichtengesetzes, identifiziert aber noch wesentliche Aspekte, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden sollten:

• Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle in Deutschland geschäftstätige Unternehmen
• Fokussierung der Verantwortungsbreite- und tiefe auf direkte Zulieferer in der Beschaffungskette und Konkretisierung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich indirekter Zulieferer
• Anpassungen im Sinne der Praktikabilität
• Eine verlängerte Periode für die Risikoanalyse
• Eine europäische Regelung zusätzlich zum bereits bestehenden deutschen Entwurf
Das ausführliche Statement des BSI e.V. zum Entwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes ist unter www.bsi- sport.de abrufbar.


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