Keine notwendige Schutzmaßnahme 17.12.2021, 11:33 Uhr

Gericht in Niedersachsen kippt 2G-Regel

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hält die seit Kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel für nicht notwendig. Zudem sei sie auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. In Schleswig-Holstein hat das Oberlandesgericht eine andere Meinung dazu.
In Niedersachens kann man jetzt wieder ohne 2G-Regel einkaufen gehen.
(Quelle: Shutterstock/Michael Bihlmayer)
Nachdem ein niedersächsischer Einzelhandelsfilialist mit einem Mischsortiment gegen die aktuell geltende 2G-Regel beim Betreten von Geschäften des nicht-täglichen Bedarfs Klage eingereicht hatte, setzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nun diese Regel innerhalb Niedersachsens außer Vollzug.
Das Gericht begründet diese Außervollzugsetzung unter anderem damit, dass der überwiegende Teil der Kundenkontakte im Lebensmitteleinzelhandel stattfinden würde, wo keine 2G-Regel vorgeschrieben sei. Zudem sei auch die Erforderlichkeit zweifelhaft. Es gebe bisher keine verlässlichen und nachvollziehbaren Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel. Darüber hinaus sei die 2G-Regel ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber. „In der Relation - beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe - erweist sich die 2G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen“, heißt es im Urteil.
Das Gericht stellte auch fest, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Es gebe keine sachlichen Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Blumenhändler oder Elektronik-Reparatur-Anbieter zu den von der 2G-Regelung ausgenommenen "Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2G-Regelung unterworfen blieben.
Im Gegenzug zu diesem Urteil ist  der Ausschluss Ungeimpfter aus Teilen des Einzelhandels in Schleswig-Holstein nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) voraussichtlich rechtmäßig und begründet es damit, dass die Regel geeignet sei, um der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken. Ein Eilantrag des Filialisten Woolworth zur Aussetzung der 2G-Regel wurde am 14. Dezember 2021 abgelehnt.



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