Neues Finanzhof-Urteil 24.03.2017, 11:56 Uhr

Wöhrl-Gläubiger müssen ihre Gewinne versteuern

Nach einem kürzlich erlassenen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) muss Christian Greiner, Sohn des ehemaligen Wöhrl-Eigentümers Hans-Rudolf Wöhrl, das mit den Gläubigern ausgehandelte Rettungspaket zum Erhalt der Modehauskette überarbeiten.
Im Urteil heißt es, dass Gewinne aus der Sanierung des Unternehmens versteuert werden müssen. Für die Gläubiger war die Steuerfreiheit jedoch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme. Laut eines Berichts des „Handelsblatt“ sehe die jetzt gefundene Lösung vor, das operative Geschäft der Wöhrl AG auszugliedern und in eine eigene Gesellschaft zu übernehmen. Die Wöhrl AG selbst bliebe damit nur als „Hülle“ erhalten. Die Rechte und Ansprüche der Wöhrl-Beschäftigten seien durch dieses Urteil aber unberührt.
Der Bundesfinanzhof hatte Anfang Februar in einer Grundsatzentscheidung den seit 2003 geltenden „Sanierungserlass" des Bundesfinanzministeriums gekippt. Dieser besagte, dass Sanierungsgewinne von der Ertragsteuer befreit werden können. Wenn Gläubiger einer Firma Schulden erlassen, erhöht sich damit automatisch deren Betriebsvermögen - und das sei grundsätzlich besteuerbar, urteilte jetzt das oberste deutsche Finanzgericht.
Im Januar hatte sich die Gläubigerversammlung darauf geeinigt, die Modehauskette unter der Führung von Textilunternehmer Christian Greiner in der Hand der Familie Wöhrl zu belassen. Zur Sanierung des Unternehmens hatte der Insolvenzvorstand damit begonnen, unter anderem vier der insgesamt 34 Filialen zu schließen. Davon waren 146 der rund 2.000 Mitarbeiter betroffen. Nach Firmenangaben soll der Geschäftsbetrieb in allen übrigen Filialen uneingeschränkt fortgesetzt werden.


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