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Rechtstipp 09.02.2018, 10:10 Uhr

Unzulässige Werbung: Nahrungsergänzung

Die Werbung für Nahrungsergänzungs­mittel ist rechtlich höchst reguliert. Die Folgen daraus zeigt ein neues ­Urteil des Kammergerichts Berlin, welches sich mit der Werbeaussage „Stärkung des Immunsystems“ für ein Nahrungsergänzungsmittel, welches Vitamin B12 enthält, zu beschäftigen hatte.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Werbeaussage ­irreführend sei, sodass eine Wettbewerbsverletzung vorlag (KG Berlin, Urt. v. 18.07.2017 – Az.: 5 U 132/15). Das betroffene Unternehmen hatte für ein Nahrungsergänzungsmittel, welches Vitamin B12 enthält, unter anderem wie folgt geworben:
  • das Immunsystem stärken
  • Schadstoffe natürlich ausleiten
  • Bindungsfähigkeit von Schadstoffen
  • Immunsystem-stimulierende Wirkung
  • Erhöhung der Lebensqualität von Typ-II-Diabetikern

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