Bei Datenschutzverletzung 28.10.2019, 08:02 Uhr

DSGVO-Problematik: Meldepflicht versus Bußgeld

Annähernd jede Datenschutzverletzung ist im Rahmen der DSGVO zu melden. Allerdings muss sich niemand selbst belasten. Unternehmen sind jedoch dazu verpflichtet, Datenpannen zu melden.
(Quelle: shutterstock.com/mixmagic)
Seit Inkrafttreten der DSGVO muss nahezu jede Datenschutzverletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, und das binnen 72 Stunden. Ausnahme: wenn kein "Risiko für Rechte und Freiheiten" der Betroffenen besteht. Im Rahmen der Risikoanalyse stellen sich Unternehmen daher oft die Frage, ob überhaupt gemeldet werden soll, wobei meist die Angst vor Bußgeldern dahintersteckt. Denn in der Praxis werden häufig Bußgelder verhängt, wenn eine gemeldete Datenpanne durch die Behörde aufgeklärt wird.

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