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Unterstützung für Unternehmen 18.03.2020, 08:46 Uhr

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt

Vielen Unternehmen droht angesichts der Corona-Krise die Inslvenz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will die Insolvenzantragspflicht für diese Firmen aussetzen, um ein größeres Zeitfenster für Hilfsmaßnahmen zu eröffnen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und die Insolvenz anmelden müssten. Dafür wird an einer Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gearbeitet. Aktuell gilt eine Drei-Wochen-Frist für die Beantragung der Insolvenz, das heißt, ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintreten des Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit) gestellt werden.

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