Quelle: Ortlieb
Vor dem Bundesgerichtshof 25.07.2019, 12:22 Uhr

Ortlieb setzt sich im Rechtsstreit gegen Amazon durch

Seit dem 4. Juli wurde vor dem Bundesgerichtshof im Markenrechtsstreit zwischen Ortlieb und Amazon verhandelt. Mit der heutigen Entscheidung bekam Ortlieb erneut recht.
Seit Januar 2017 befindet sich der Taschenspezialist Ortlieb (Heilsbronn) im Rechtsstreit mit dem Online-Riesen Amazon. Ortlieb sieht in der Verwendung seines Markennamens in von Amazon gebuchten Anzeigen bei Google eine Verletzung des Marken- und Wettbewerbsrechts, da die Anzeigen mit Übersichtslisten bei Amazon verlinkt sind, die neben Produkten von Ortlieb auch zahlreiche Artikel anderer Hersteller aufführen. Konkret handelte es sich dabei um Amazon-Anzeigen, die auf bei der Suche nach Wortkombinationen wie „Ortlieb Fahrradtasche“ oder „Ortlieb Gepäcktaschen“ bei Google ausgespielt wurden. Zu erwähnen ist dabei, dass Ortlieb allerdings sein Produktportfolio nicht selbst über Amazon anbietet, und im Rahmen des Selektivvertriebs auch autorisierten Fachhändlern nicht gestattet, die Artikel über die Plattform zu verkaufen.

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