Quelle: Ortlieb
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde 16.12.2020, 07:53 Uhr

Ortlieb erringt Teilerfolg gegen Amazon

Vor eineinhalb Jahren entschied ein Gericht in einem Streitfall pro Amazon und gegen Ortlieb. Das damals gefällte Urteil könnte nun wieder gekippt werden.
Bereits seit einigen Jahren streitet sich der fränkische Rucksack- und Taschenspezialist Ortlieb mit Amazon vor Gericht um seine Markenhoheit. In einem Fall hatte Ortlieb gewonnen, was bedeutet, dass der Marktplatz-Gigant bei Google in den Ads keine Konkurrenzprodukte mehr anzeigen darf, wenn der User beispielsweise „Ortlieb Taschen“ in der Suchleiste eingibt (bekannt als Ortlieb-II-Verfahren). Verloren jedoch wurde bei der Streitfrage, ob Amazon in seiner eigenen Suchleiste auf der Website Artikel anderer Marken auflisten kann (Ortlieb I).

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