EuGH-Urteil 29.05.2019, 11:33 Uhr

Webshopper müssen sperrige Produkte nicht zurücksenden

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Online-Shopper sperrige Artikel, die Mängel aufweisen, nicht an den Online-Händler zurücksenden. Das gilt dann, wenn mit dem Transport "erhebliche Unannehmlichkeiten" verbunden sind.
(Quelle: shutterstock.com/FrankHH)
Kunden müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit diesem Grundsatzurteil einmal mehr die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wenn mit dem Transport von etwa im Internet gekauften Waren erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-52/18). Außerdem dürften für Verbraucher keine Zusatzkosten entstehen.

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