Urteil 10.07.2019, 10:42 Uhr

EuGH: Händler müssen nicht telefonisch erreichbar sein

Online-Händler müssen für Webshopper nicht zwingend per Telefon erreichbar sein. Allerdings müssen Kommunikationsmittel angeboten werden, über die Kunden mit dem Händler in Kontakt treten können. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof.
(Quelle: Shutterstock.com/Paul Matthew Photography)
Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Sie müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können (Rechtssache C-649/17).

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