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Redaktion SAZsport | 14. Oktober 2024

Lesezeit: 1 min


Nike verbietet „AFD“-Kürzel auf Sneaker Personalisierung beim „Air Force 1“ 

Nike verbietet „AFD“-Kürzel auf Sneaker
Nike erlaubt Kürzel wie „AFD" nicht mehr für die Personalisierung des Sneakers "Air Force 1".
Jetzt wird auch das Thema Produkt-Personalisierung politisch: Ein Nike-Sneaker ermöglicht die Wahl eigener Farben und eines speziellen Kürzels unter dem Swoosh an der Ferse. „AFD“ ist mittlerweile keine Option mehr.
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Unter Sympathisanten der AfD kursiert auf der Plattform X (ehemals Twitter) ein ungewöhnlicher Trend: Bilder von Nike-Schuhen – Modell „Air Force 1“ – in den Farben der Partei, Blau und Rot, machen die Runde. Es hat jedoch keinesfalls eine Werbeaktion der Marke für die in weiten Teilen rechtsextreme Partei gegeben. Vielmehr ermöglichen es die personalisierbaren Designs, dass AfD-Anhänger solche Schuhe mit Farbe und dem Kürzel der Partei unter dem Swoosh an der Ferse erstellen können.

Nike hat nun Maßnahmen ergriffen, um den Trend zu stoppen. Kunden können zwar weiterhin ihre „Air-Force-1“-Sneaker individuell gestalten, einschließlich der Farbwahl in Hellblau und Rot. Allerdings ist es nun nicht mehr möglich, die Buchstabenfolge „AFD" auszuwählen. In diesem Fall erscheint die Nachricht „Der Text entspricht nicht den Personalisierungsoptionen", begleitet von einem Link zu den Unternehmensrichtlinien. Diese besagen, dass Nike ein personalisiertes Design ablehnen kann, wenn es zu potenziellen Markenrechts- oder geistigen Eigentumsverletzungen kommt.

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